Melden Sie Verstöße gegen Gesetze und Regeln
Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde von der EU die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt wurde. Dieses so genannte Hinweisgeberschutzgesetz (HschG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, innerhalb bestimmter Übergangsfristen unternehmensinterne Kanäle für Compliance-Hinweise einzurichten. Dies soll es Hinweisgebenden erleichtern, auf Verstöße hinzuweisen.
Verstöße gegen einzuhaltende Gesetze schaden unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und damit auch unserer Gesellschaft als Ganzes. Im Einklang mit unserem Leitbild möchten wir Sie deshalb ermutigen, Hinweise auf Compliance-Verstöße oder sonstige maßgebliche Regelverstöße zu melden. Hierfür haben wir mit der Hintbox ein digitales, intern-externes Meldesystem eingerichtet, das Ihre Anonymität durch einen extern beauftragten Rechtsanwalt wahrt und über das Sie Ihren Hinweis abgeben können.
Mit einem Klick auf den Link werden Sie direkt zu unserem Hinweisgebenden-Schutzsystem weitergeleitet.