Unsere Beschäftigungsmaßnahmen
Im Folgenden möchten wir Ihnen die in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Städteregion Aachen und dem Landschaftsverband Rheinland auf diverse Zielgruppen zugeschnittenen Beschäftigungsmaßnahmen kurz vorstellen. Es handelt sich hierbei um Arbeitsgelegenheiten (QuB Plus und TSTE-AGH), einer Maßnahme nach freier Förderung (BeTa) und dem sozialversicherungspflichtigen Bundesprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Des Weiteren bilden wir in diversen Berufen aus.
Bei Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen nach freier Förderung handelt es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, es wird kein Gehalt gezahlt, sondern eine Mehraufwandsentschädigung bzw. Aufwandsentschädigung. Hinzu werden Arbeitskleidung und Fahrtkosten erstattet.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen sind der Bezug von Arbeitslosengeld II und die Zuweisung durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters Städteregion Aachen. Die Teilnahme an dem Bundesprogramm erfordert zusätzliche Voraussetzungen.
Um heraus zu finden, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für die Zuweisung in eine der genannten Maßnahmen erfüllen, wenden Sie sich bitte an Ihre Integrationsfachkraft des Jobcenters Städteregion Aachen. Gerne stellen auch wir Kontakt zu Ihrer Integrationsfachkraft her.