Sozialkaufhäuser Aachen & Stolberg & Eschweiler
In unseren Sozialkaufhäusern werden gespendete Möbel, Textilien, Spielsachen, Haushaltswaren, Medien und vieles mehr zu einem günstigen Preis an bedürftige Menschen abgegeben.
Zu den Tätigkeiten der hier beschäftigten Menschen gehören je nach Eignung und Interesse beispielsweise Sortieren und Aufbereiten der gespendeten Güter, Dekorieren des Verkaufsraumes und der Schaufenster, Kassieren, Kundenberatung, Mitarbeit im Verwaltungs- und Bistrobereich sowie das Restaurieren und Herstellen von Möbeln.
Wichtige Information für Kunden:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf die Weitergabe der Waren nur an einen begünstigten Personenkreis erfolgen. Dazu zählen u.a. ALG-II-Beziehende oder Bezieher/-innen von Grundsicherung nach dem SGB XII. Einkaufen dürfen auch Menschen, deren Einkommen aus anderen Gründen die aktuelle Pfändungsgrenze nicht übersteigt. Unser Personal ist strikt angewiesen, sich an diese Vorgaben zu halten und die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Um dies für Sie und uns möglichst unbürokratisch zu regeln, bitten wir Sie, bei Ihrem ersten Einkauf Ihren Leistungsbescheid (vom Jobcenter oder Grundsicherungsamt) oder einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Sie erhalten dann von uns eine Einkaufskarte, mit der Sie für die Dauer des Leistungsbezugs in unseren Sozialkaufhäusern einkaufen können. Nach Ablauf des Leistungsbescheides müssen Sie dann beim nächsten Einkauf den neuen Bescheid wieder mitbringen und Ihre Einkaufskarte kann dann entsprechend verlängert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung.
Wir freuen uns über Ihre Spende!
Kleidung, Möbel, Bücher, Spielzeug etc. können innerhalb unserer Öffnungszeiten bei uns abgegeben werden. Sperrige Möbelstücke holen wir gerne bei Ihnen ab, bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin abzusprechen.