Gesamthilfe Frauen
Für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Das Gesamthilfeprojekt für Frauen wurde im September 1997 eröffnet. Es bietet in eigenen Räumen neben ambulanter Beratung auch Plätze für betreutes Wohnen in verschiedenen Wohngemeinschaften und in eigener Wohnung sowie einen Tagestreff für Frauen an. Die gesetzliche Grundlage ist der § 67 SGB XII.
Hier erfahren Sie mehr über die Frauenfachberatung und das Betreute Wohnen für Frauen.